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Hack der Generalversammlung? Blockchain hilft!

In der Schweiz sind neuerdings gesetzlich legitimierte digitale Generalversammlungen möglich. Firmen bieten sich dadurch Vorteile. Doch es drohen Hackerangriffe. Die Blockchain macht virtuelle GVs sicher – dank einer Technologie der Schweizer Firma daura.

Vorbei sind die Zeiten, in denen sich Generalversammlungen in Österreich nur rein physisch abhalten liessen. Dank neuester Verordnungen durch den Gesetzgeber sagen Unternehmen ihre Generalversammlungen (GVs) in Zeiten von Pandemien und Homeoffice nicht mehr ab. GVs in Österreich lassen sich neuerdings digital durchführen. Ging es vorher nur rein physisch, geht es mittlerweile auch hybrid sowie virtuell! So können Unternehmen ihre GV mittlerweile auch unter Ausschuss ihrer Aktionäre durchführen.

Per Livestream an die Generalversammlung

Bei einer hybriden oder rein digitalen Generalversammlung kommt Live-Stream zum Einsatz. Interaktionen zwischen Aktionär, Interessent und der Geschäftsführung erfolgen dann unkompliziert per Livechat. Mithilfe praktischer Lösungen lassen sich zudem Abstimmungen über individuelle Themen in Echtzeit umsetzen. In den folgenden Abschnitten geben wir Ihnen relevante Informationen rund um die digitale Generalversammlung und zeigen Vor- und Nachteile auf. Ferner stellen wir die Blockchain als adäquaten Lösungsansatz zur Erhöhung der IT-Sicherheit für die virtuelle Generalversammlung vor.

Virtuelle Generalversammlung mit daura

Bei der Entwicklung der Technologien zur Durchführung digitaler Generalversammlungen ist das Blockchain-Startup daura vorne mit dabei. Bei daura handelt es sich um eine digitale Aktienplattform aus der Schweiz. Das innovative Unternehmen ist in Zürich ansässig. Mitglied im Verwaltungsrat ist etwa auch Sygnum-CEO Mathias Imbach. Mit der von daura entwickelten Blockchain-Technologie lassen sich digitale Generalversammlungen über die Plattform abwickeln. “Es lassen sich Stimmrechtsvertreter benennen, bevollmächtigen und instruieren”, erklärt Daura-CEO Peter Schnürer. Auch die virtuelle Ausübung der Aktionärsrechte während der GV sei möglich. “Man kann Einfluss nehmen auf die Beschlussfassung durch eigene Anträge”, sagt Schnürer.

Vorteile einer virtuellen GV

Daura bietet für die virtuelle Generalversammlung folgende Möglichkeiten:

  • Erfassen der Geschäftsführung eines Unternehmens auf der daura-Plattform.
  • Detaillierte Nutzerprofile der Aktionäre und Interessenten.
  • Automatisierte Einladungen per E-Mail versenden.
  • Stimmrechtsverwaltung digitalisieren, Stimmberechtigungen festlegen.
  • Bestimmen digitaler Stimmrechtsvertretungen.
  • Durchführung individueller Real-Time-Abstimmungen, Sofort-Anzeige der Resultate.
  • Umfassendere Protokollierung und Verschlüsselung der Daten in der Blockchain.
Peter Schnürer, CEO von daura

Bei der digitalen Generalversammlung lassen sich auch Stimmrechtsvertreter benennen, bevollmächtigen und instruieren.

Peter Schnürer, CEO des Blockchain-Unternehmens daura.

Ideal bei internationalen Aktionären

Digitale Generalversammlungen eignen sich ideal für Unternehmen mit internationalem Publikum, deren Teilnehmer nicht immer direkt anwesend sein können. Auch die Kosten für die Durchführung von Generalversammlungen lassen sich auf ein Minimum reduzieren. Das Blockchain-Unternehmen daura beschäftigt sich aber auch mit wichtigen Themen innerhalb der Bereiche Finanzierung und Investition. Auch Kapitalerhöhungen sowie Aktienbindungen zwischen Aktienhalter und dem Unternehmen sind möglich. So lässt sich das Aktienbuch digitalisieren und stets auf dem neuesten Stand halten.

Hackerangriffe gefährden Generalversammlung

Die Teilnahme an digitalen Generalversammlungen sowie Online-Abstimmungsverfahren setzt eine zweifelsfreie und sichere Identifikation voraus. Die Daten der Aktionäre, des Unternehmens, der Interessenten sowie die Abstimmungsergebnisse müssen vor unbefugten Hackerangriffen geschützt werden. Kommt es zur unbefugten Einflussnahme während der Generalversammlung, so lässt sich das Abstimmungsergebnis mittels Stimmrechtsklage anfechten.

Verfälschung der Abstimmungsresultate

Deshalb besteht speziell bei digitalen Abstimmungsvorgängen die Gefahr von Verfälschungen durch Cyber-Angriffe. Solche Angriffe können sich sowohl auf die ordnungsgemässe Durchführung der digitalen GVs auswirken, als auch auf die Abstimmungsergebnisse selbst. Die entsprechenden Sicherheitsmassnahmen sind daher stets auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Und zwar insbesondere hinsichtlich der Legitimation aller elektronischen Teilnehmer der Generalversammlung.

Datenklau durch Hacker

Auch der potenzielle Datenklau stellt eine Gefahr für digitale Generalversammlungen dar. Ein kürzlicher Bericht der schweizerischen Swisscom zeigt teilweise erschreckende Ergebnisse im Bereich der Datensicherheit. Mehr als eine Million Schweizer Internetnutzer seien de facto vom Identitätsdiebstahl im Netz betroffen. Zudem sei die “lange Zeitspanne zwischen Datenklau und dessen Feststellung geradezu fatal”, heisst es bei der Swisscom. Hackerangriffe auf Nutzerkonten von Investoren stellen daher eine besonders grosse Gefahr dar.

Tisch in Sitzungsraum einer Generalversammlung.
Generalversammlung: Hacker könnten unbemerkt mit dabei sein und Entscheide beeinflussen.

Anzahl Hackerangriffe in der Schweiz 2020

Die Schweiz ist im Zusammenspiel mit der Cyber-Kriminalität aktuell besonders im Bereich der Wirtschaftskriminalität betroffen. Anbei eine Übersicht über die Anzahl an schweizweiten Straftaten im Bereich der Cyberkriminalität:

Betrugsart
Anzahl Straftaten
Cyberbetrug
16 395
Money- und Package Mules
1690
Einbuch in Datensysteme (Hacking)
789
Phishing
642
Malware
437
Quelle: statista

Die Blockchain schützt die digitale GV

Die Blockchain-Technologie kann helfen, eine digitale Generalversammlung sicher abzuwickeln. Bei der Blockchain handelt es sich um eine dezentrale Datenbank. Transaktionsdaten lassen sich in einer dezentralen Datenbank speichern – sicher und unzugänglich für Unbefugte. Die Daten der Nutzer lassen sich in Blöcken aneinanderreihen. Jeder Block besitzt einen Hash, durch welchen dieser auf den vorherigen Block verweist. Nachträgliche Blockänderungen sind somit unmöglich. Die Blockchain sichert auch Dokumente und Zeugnisse an Universitäten. Zudem sichert die Blockchain beim Tierschutz die Zahlungen. Auch Lieferketten etwa zur Bekämpfung von Blutdiamanten lassen sich abbilden.

Abstimmungsresultate lassen sich verifizieren

Teilnehmer einer digitalen Generalversammlung sind nur mittels privatem Schlüssel zur Teilnahme an Abstimmungen berechtigt. Gleichzeitig können Sie als Abstimmender Ihre individuellen Abstimmungsergebnisse auch selbst verifizieren. So erkennen Sie im Endeffekt, ob Ihre individuellen Ergebnisse auch tatsächlich in das Endergebnis eingehen oder ob es zwischenzeitlich zu Fehlern gekommen ist. Hackerangriffe lassen sich dadurch nahezu ausschliessen. Die zugrundeliegenden Informationen sind dann nicht auf einem einzigen Server gespeichert. Diese sind praktisch auf vielen, verschiedenen Computern gleichzeitig vorhanden.

Österreich: Verordnung regelt Versammlungen

In Österreich regelt seit dem Jahr 2020 die 140. Verordnung der Bundesministerin für Justiz die Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen, ohne dass die Teilnehmer physisch anwesend sind. Ein Blick in die Verordnung zeigt die Details der Bestimmungen:

Zulässigkeit virtueller Versammlungen

  • Gemäss § 2 ist die Durchführung einer virtuellen Versammlung zulässig, wenn die Teilnahme von jedem Ort aus mittels einer akustischen und optischen Zweiweg-Verbindung in Echtzeit besteht. Dabei muss es jedem Teilnehmer möglich sein, sich zu Wort zu melden und an Abstimmungen teilzunehmen.
  • Sollten einzelne, höchstens jedoch die Hälfte der Teilnehmer nicht über die technischen Mittel für die virtuelle Versammlung verfügen, reicht die akustische Verbindung aus. Auch dann, wenn die Aktionäre die Technik nicht verwenden können oder wollen.

Die Entscheidung darüber, eine virtuelle Versammlung durchzuführen und welche Verbindungstechnologie dabei zum Einsatz kommt, fällt der Organisator. Dabei sind gemäss der österreichischen Verordnung sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen der Teilnehmer und Aktionäre angemessen zu berücksichtigen. Zudem ist gemäss Gesetz in der Einladung anzugeben, welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung bestehen.

Die indirekte Digitalteilnahme

An virtuellen Generalversammlungen in der Schweiz können Sie als Aktionär oder Aktionärin zunächst indirekt teilnehmen. Und zwar mittels Stimmrechtsvertreter. Dieser lässt sich dann digital zuschalten und kann in Ihrem Namen Ihr Aktienrecht vertreten. Somit müssen Sie selbst der Generalversammlung nicht zwingend beiwohnen – weder physisch, noch digital. Und können einen Stimmrechtsvertretet engagieren, der die Teilnahme für Sie realisiert.

Die direkte Digitalteilnahme

Zunächst muss sich das jeweilige Unternehmen an die 20-tägige Einberufungsfrist für die geplante Generalversammlung halten. In der Regel ist hierfür auch eine schriftliche Einladung zu übermitteln. Dabei ist es egal, ob es sich um eine physische oder eine digitale Generalversammlung handelt. Gleichzeitig sollte Ihnen als Teilehmer das jeweilige Unternehmen auch alle Geschäfts- und Revisionsberichte zugänglich machen. Die etwaigen Berichte lassen sich entweder auf Ihre Anforderung zusenden oder lassen sich automatisch vom jeweiligen Unternehmen – zusammen mit der Einladung – zuschicken.

Fazit zu daura, GV und Blockchain

Das schweizerische Blockchain-Unternehmen daura bietet Firmen eine spezifische Krypto-Technologie an, mit der sich digitale Generalversammlungen durchführen lassen. Unternehmen können den Service von daura nutzen und über die Plattform digitale Generalversammlungen durchführen. Die Sicherung vor Hackerangriffen erfolgt über die Blockchain. Eine gute Sache. Als potenzieller Nutzer können Sie auf der daura-Plattform einen eigenen Account erstellen. Auf der Homepage von daura finden Sie im Bereich "Registrieren als Investor" alle notwendigen Informationen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Weshalb macht die Blockchain die Generalversammlung sicher?

Die Blockchain unterbindet bei digitalen Generalversammlungen die Verfälschung von Abstimmungsresultaten, den Datenklau sowie die Einflussnahme durch Unbefugte. In ihrer Konstruktionsweise ist die Blockchain-Technologie dezentral und besitzt einen klaren Ablauf. Einmal erstellte Informationen oder Elemente in den sogenannten “Blocks” lassen sich nachträglich auch nicht mehr von Hackern ändern.

Wie schütze ich eine Generalversammlung vor Hackerangriffen?

Durch den Einsatz neuartiger Blockchain-Technologien lässt sich eine Generalversammlung vor Angriffen durch Hacker schützen. Eine Möglichkeit ist die Etablierung von Nutzerkonten für Unternehmen und Aktionäre, etwa bei der Blockchain-Firma daura. Dort lassen sich die Nutzer- sowie Abstimmungsdaten mithilfe der Blockchain-Technologie abspeichern.

Welche Vorteile bietet eine digitale Generalversammlung?

Digitale Generalversammlungen lassen sich in der Regel kostengünstig und mit wenig Aufwand durchführen. Eine virtuelle GV bietet zudem den Vorteil, dass auch internationale Aktionäre ohne grossen Aufwand teilnehmen können. Ausserdem: Real-time Abstimmungsergebnisse sind möglich und es lässt sich eine umfassender Protokollierung durchführen.

Thomas Grether

Journalist | Redakteur | Unternehmer & Umweltwissenschaftler
Schwerpunkte: Tokenisierung | Digitale Transformationsprozesse in Firmen | Internet und Webpublishing | Umwelt

Thomas Grether

Journalist | Redakteur | Unternehmer & Umweltwissenschaftler
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