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Alma gegen Geldwäsche in der EU – die Hintergründe

Die EU macht gegen Geldwäsche mobil. Im Zentrum stehen Krypto-Wallets. Anonyme Zahlungen über die Wallets sollen in Zukunft nicht mehr möglich sein. Die EU will Transfers mit Bitcoins nachverfolgen können – und anonyme Wallets verbieten. Dafür sorgen soll die Anti-Geldwäsche-Behörde „Alma“.

Verdächtige Transaktionen gibt es zuhauf. Schätzungen zufolge handelt es sich bei Geldwäsche innerhalb Europas um mehrere Hundert Milliarden Euro, wie der Europäische Rechnungshof mitteilte. Damit verbunden seien Waffenhandel, Drogengeschäfte und Zwangsprostitution. Nun will die EU mit einer neuen Überwachungsbehörde Alma (Anti Money Laundering Authority) der Geldwäsche einen Riegel schieben.

Neue Gesetze für Krypto-Geschäfte

Im Juli 2021 hat die Europäische Union (EU) einen Schwung an neuen Gesetzesvorschlägen präsentiert. Damit will sie den Kampf gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus stärken. Für virtuelle Währungen à la Ripple, Ethereum oder Bitcoin gelten in Zukunft härtere Vorgaben. Die Europäische Kommission verspricht sich davon, Krypto-Überweisungen bis zum Transferabschluss nachvollziehen zu können. Massnahmen sind unter anderem folgende:

  • So müssen Betreiber von Wechselstuben und weitere Dienstleister, die mit Kryptowährungen arbeiten, ihre Kundschaft kontrollieren.
  • Die übliche Sorgfaltspflicht für Finanzinstitute muss gewahrt sein.
  • Dazu gehört auch die Pflicht, Verdachtsfälle zu melden.
  • Zudem sollen die Nutzeridentität als auch deren Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank gespeichert werden.

Anonyme Krypto-Wallets verbieten

Die Reform wird mit dem Ziel eingeführt, die bereits bestehenden Vorschriften auf den gesamten Krypto-Sektor anwenden zu können. Zudem sollen sich alle Krypto-Anbieter den geltenden Identifizierungsvorgaben unterziehen müssen. Anonyme Krypto-Wallets will die EU gänzlich verbieten.

Im vergangenen Jahr preschte die Kommission der Europäischen Union vor. Und zwar mit dem Entwurf zur Verordnung für Märkte, die auf Krypto-Werten basieren. Sie trieb die Neuauflage des Rechtsrahmens voran. Die in der Gesetzesnovelle verankerten Verordnungen sollen für Herausgeber von Tokens und Dienstleister gelten. Und zwar für jene, welche die Absicht verfolgen, eine Zulassung für den EU-Binnenmarkt zu beantragen.

Krypto-Dienstleister in der Pflicht

Die bisherigen legislativen Verordnungen zur Geldwäsche decken lediglich den Wechsel von Kryptowährungen ab. Nun sollen diese auch für Dienstleister gelten. Was bereits für Herausgeber von E-Geld und Zahlungsdienstleister gilt, soll nun mit den neuen Verordnungen auch für alle EU-Mitgliedstaaten gelten. Den Mitgliedstaaten will die EU umfassendere Möglichkeiten einräumen, Anbieter von Krypto-Dienstleistungen in die Pflicht zu nehmen. Haben diese den Hauptsitz in einem anderen EU-Land, kann man sie neu dazu verpflichten, eine zentrale Anlaufstelle etwa für offizielle Zustellungen zu benennen. Bei E-Geld-Emittenten und Zahlungsdienstleistern ist dies bereits der Fall.

Das heisst:

  • Anbieter, die einen Krypto-Geldtransfer ausführen, müssen detaillierte Daten erheben.
  • Und zwar zu allen am Krypto-Transfer beteiligten Akteuren, insbesondere zum Auftraggeber und Begünstigten.
  • Behörden sollen die gesammelten Daten einsehen können.
  • Um diesen Plan konkret in ein Gesetz zu giessen, ist eine Reform der im Jahre 2015 verabschiedeten Verordnung zu Geldüberweisungen vorgesehen.

Probleme mit dem Datenschutz?

Die EU betont, den rasch wachsenden Sektor virtueller Währungen nicht mit strengeren Verordnungen zügeln zu wollen. Schliesslich wolle man sich selbst diesem wachsenden Markt mittels eines digitalen Euros anschliessen. Doch Rechtswissenschaftler warnen: Die neue EU-Geldwäscherichtline führe zu Problemen mit dem Datenschutz. Der Zahlungsverkehr sei künftig fast vollständig überwacht. Denn: Transaktionsdaten können jahrzehntelang auf Vorrat gespeichert werden. Doch die harmonisierten Regularien im EU-Raum bringen auch Vorteile: Die Krypto-Branche erlangt viel mehr Rechtssicherheit.

Alma – die neue Geldwäsche-Überwachungsbehörde

Den Gesetzesvorlagen soll die neu geschaffene EU-Behörde Alma (Anti Money Laundering Authority) zur Bekämpfung von Geldwäsche folgen (siehe Box). Im Europaparlament stossen die Planungen der EU-Kommission auf gemischte Reaktionen. Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber äussert sich positiv zum Vorhaben, eine neue Überwachungsbehörde aufzubauen. “Wir haben gesehen, dass die Europäische Bankenaufsicht mit der Geldwäscheaufsicht überfordert ist”, sagte er gegenüber Medien.

Was ist die Funktion und Aufgabe der «Alma»?

Mit Alma (Anti Money Laundering Authority) bezeichnet die EU ihre neue führende Anti-Geldwäsche-Behörde. Alma soll als Aufsichtsbehörde in der EU die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Financial Intelligence Units (FIU) erleichtern, koordinieren und fördern. Damit will die EU illegale grenzübergreifende Finanzströmen besser analysieren und bekämpfen können. Alma soll die Aufsicht über bestimmte Finanzunternehmen leiten, wenn ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Das Leitungsgremium von Alma soll mit sechs unabhängigen Experten besetzt werden und damit den Einfluss der Mitgliedstaaten begrenzen. Alma ist innerhalb der EU ein länderübergreifendes Projekt und Teil einer aktuellen Gesetzesrevision, welche neue EU-Verordnungen zur Geldwäsche beinhaltet.

Gesetze und Verordnungen zur Geldwäsche in der EU

ZDF-Report: Leichtes Spiel für kriminelle Geldwäscher

Thomas Grether

Journalist | Redakteur | Unternehmer & Umweltwissenschaftler
Schwerpunkte: Tokenisierung | Digitale Transformationsprozesse in Firmen | Internet und Webpublishing | Umwelt

Thomas Grether

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