Vorbei sind die Zeiten, in denen sich Hauptversammlungen in Deutschland nur rein physisch abhalten liessen. Dank neuester Verordnungen durch den Gesetzgeber sagen Unternehmen ihre Generalversammlungen (GVs) in Zeiten von Pandemien und Homeoffice nicht mehr ab. Hauptversammlungen von Firmen in Deutschland lassen sich neuerdings digital durchführen. Ging es vorher nur rein physisch, geht es mittlerweile auch hybrid sowie virtuell! So können Unternehmen ihre GV mittlerweile auch unter Ausschuss ihrer Aktionäre durchführen.
Per Livestream an die Generalversammlung
Bei einer hybriden oder rein digitalen Generalversammlung kommt Live-Stream zum Einsatz. Interaktionen zwischen Aktionär, Interessent und der Geschäftsführung erfolgen dann unkompliziert per Livechat. Mithilfe praktischer Lösungen lassen sich zudem Abstimmungen über individuelle Themen in Echtzeit umsetzen. In den folgenden Abschnitten geben wir Ihnen relevante Informationen rund um die digitale Generalversammlung und zeigen Vor- und Nachteile auf. Ferner stellen wir die Blockchain als adäquaten Lösungsansatz zur Erhöhung der IT-Sicherheit für die virtuelle Generalversammlung vor.
Virtuelle Generalversammlung mit daura
Bei der Entwicklung der Technologien zur Durchführung digitaler Generalversammlungen ist das Blockchain-Startup daura vorne mit dabei. Bei daura handelt es sich um eine Aktienplattform für digitale Aktien aus der Schweiz. Das innovative Unternehmen ist in Zürich ansässig. Mitglied im Verwaltungsrat ist etwa auch Sygnum-CEO Mathias Imbach. Mit der von daura entwickelten Blockchain-Technologie lassen sich digitale Generalversammlungen über die Plattform abwickeln. “Es lassen sich Stimmrechtsvertreter benennen, bevollmächtigen und instruieren”, erklärt Daura-CEO Peter Schnürer in einem Webinar. Auch die virtuelle Ausübung der Aktionärsrechte während der GV sei möglich. “Man kann Einfluss nehmen auf die Beschlussfassung durch eigene Anträge”, sagt Schnürer.
Vorteile einer virtuellen GV
Daura bietet für die virtuelle Generalversammlung folgende Möglichkeiten:
- Erfassen der Geschäftsführung eines Unternehmens auf der daura-Plattform.
- Detaillierte Nutzerprofile der Aktionäre und Interessenten.
- Automatisierte Einladungen per E-Mail versenden.
- Stimmrechtsverwaltung digitalisieren, Stimmberechtigungen festlegen.
- Bestimmen digitaler Stimmrechtsvertretungen.
- Durchführung individueller Real-Time-Abstimmungen, Sofort-Anzeige der Resultate.
- Umfassendere Protokollierung und Verschlüsselung der Daten in der Blockchain.
Bei der digitalen Generalversammlung lassen sich auch Stimmrechtsvertreter benennen, bevollmächtigen und instruieren.
Peter Schnürer, CEO des Blockchain-Unternehmens daura.
Ideal bei internationalen Aktionären
Digitale Generalversammlungen eignen sich ideal für Unternehmen mit internationalem Publikum, deren Teilnehmer nicht immer direkt anwesend sein können. Auch die Kosten für die Durchführung von Generalversammlungen lassen sich auf ein Minimum reduzieren. Das Blockchain-Unternehmen daura beschäftigt sich aber auch mit wichtigen Themen innerhalb der Bereiche Finanzierung und Investition. Auch Kapitalerhöhungen sowie Aktienbindungen zwischen Aktienhalter und dem Unternehmen sind möglich. So lässt sich das Aktienbuch digitalisieren und stets auf dem neuesten Stand halten.
Hackerangriffe gefährden Generalversammlung
Die Teilnahme an digitalen Generalversammlungen sowie Online-Abstimmungsverfahren setzt eine zweifelsfreie und sichere Identifikation voraus. Die Daten der Aktionäre, des Unternehmens, der Interessenten sowie die Abstimmungsergebnisse müssen vor unbefugten Hackerangriffen geschützt werden. Kommt es zur unbefugten Einflussnahme während der Generalversammlung, so lässt sich das Abstimmungsergebnis mittels Stimmrechtsklage anfechten.
Verfälschung der Abstimmungsresultate
Deshalb besteht speziell bei digitalen Abstimmungsvorgängen die Gefahr von Verfälschungen durch Cyber-Angriffe. Solche Angriffe können sich sowohl auf die ordnungsgemässe Durchführung der digitalen GVs auswirken, als auch auf die Abstimmungsergebnisse selbst. Die entsprechenden Sicherheitsmassnahmen sind daher stets auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Und zwar insbesondere hinsichtlich der Legitimation aller elektronischen Teilnehmer der Generalversammlung.
Datenklau durch Hacker
Auch der potenzielle Datenklau stellt eine Gefahr für digitale Generalversammlungen dar. Ein kürzlicher Bericht der Swisscom zeigt teilweise erschreckende Ergebnisse im Bereich der schweizerischen Datensicherheit. Mehr als eine Million Schweizer Internetnutzer seien de facto vom Identitätsdiebstahl im Netz betroffen. Zudem sei die “lange Zeitspanne zwischen Datenklau und dessen Feststellung geradezu fatal”, heisst es bei der Swisscom. Hackerangriffe auf Nutzerkonten von Investoren stellen daher eine besonders grosse Gefahr dar.
Anzahl Hackerangriffe in der Schweiz 2020
Die Schweiz ist im Zusammenspiel mit der Cyber-Kriminalität aktuell besonders im Bereich der Wirtschaftskriminalität betroffen. Anbei eine Übersicht über die Anzahl an schweizweiten Straftaten im Bereich der Cyberkriminalität:
Betrugsart | Anzahl Straftaten |
Cyberbetrug | 16 395 |
Money- und Package Mules | 1690 |
Einbuch in Datensysteme (Hacking) | 789 |
Phishing | 642 |
Malware | 437 |
Die Blockchain schützt die digitale GV
Die Blockchain-Technologie kann helfen, eine digitale Generalversammlung sicher abzuwickeln. Bei der Blockchain handelt es sich um eine dezentrale Datenbank. Transaktionsdaten lassen sich in einer dezentralen Datenbank speichern – sicher und unzugänglich für Unbefugte. Die Daten der Nutzer lassen sich in Blöcken aneinanderreihen. Jeder Block besitzt einen Hash, durch welchen dieser auf den vorherigen Block verweist. Nachträgliche Blockänderungen sind somit unmöglich. Die Blockchain sichert auch Dokumente und Zeugnisse an Universitäten. Zudem sichert die Blockchain beim Tierschutz die Zahlungen.. Auch Lieferketten etwa zur Bekämpfung von Blutdiamanten lassen sich abbilden.
Abstimmungsresultate lassen sich verifizieren
Teilnehmer einer digitalen Generalversammlung sind nur mittels privatem Schlüssel zur Teilnahme an Abstimmungen berechtigt. Gleichzeitig können Sie als Abstimmender Ihre individuellen Abstimmungsergebnisse auch selbst verifizieren. So erkennen Sie im Endeffekt, ob Ihre individuellen Ergebnisse auch tatsächlich in das Endergebnis eingehen oder ob es zwischenzeitlich zu Fehlern gekommen ist. Hackerangriffe lassen sich dadurch nahezu ausschliessen. Die zugrundeliegenden Informationen sind dann nicht auf einem einzigen Server gespeichert. Diese sind praktisch auf vielen, verschiedenen Computern gleichzeitig vorhanden.
Deutschland: Gesetz regelt virtuelle Versammlungen
In Deutschland gilt seit dem Jahr 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen
der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht. In Artikel 2 des neuen Gesetzes beschliesst der deutsche Bundestag Massnahmen für Firmen wie Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften. So sind an Hauptversammlungen von Firmen folgende elektronischen Abläufe möglich:
- Die Entscheidungen über die elektronische Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung kann der Vorstand der Gesellschaft auch ohne Ermächtigung durch die Satzung oder eine Geschäftsordnung treffen.
- Massgebend ist gemäss Aktiengesetz (elektronische Teilnahme) § 118 Absatz 1 Satz 2.
- Die Stimmabgabe im Wege elektronischer Kommunikation nach § 118 Absatz 2 des Aktiengesetzes (Briefwahl).
- Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung nach § 118 Absatz 3 Satz 2 des Aktiengesetzes und die Zulassung der Bild- und Tonübertragung nach § 118 Absatz 4 des Aktiengesetzes.
Übertragung mit Bild- und Ton
Der Vorstand kann gemäss dem deutschen Gesetz entscheiden, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Sofern folgende Bestimmungen eingehalten werden:
- Die gesamte Versammlung erfolgt über Bild- und Tonübertragung.
- Die Aktionäre können die Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation (Briefwahl oder elektronische Teilnahme) tägigen, auch die Vollmachtserteilung ist möglich.
- Die Aktionäre müssen Fragen stellen können mit Hilfe der elektronischen Kommunikation.
- Aktionäre müssen die Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen
Beschluss der Hauptversammlung haben. Der Vorstand entscheidet nach freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. - Er kann auch vorgeben, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung elektronisch einzureichen sind.
Fazit: Virtuelle Hauptversammlungen infolge von Covid 19 können als Testlauf für künftige Hybridformen dienen. Künftig könnten Aktionäre zwischen der virtuellen Teilnahme und der physischen Präsenz in der Hauptversammlung wählen. Der deutsche Gesetzgeber wäre in diesem Fall wieder gefordert.
Die indirekte Digitalteilnahme
An virtuellen Generalversammlungen in der Schweiz können Sie als Aktionär oder Aktionärin zunächst indirekt teilnehmen. Und zwar mittels Stimmrechtsvertreter. Dieser lässt sich dann digital zuschalten und kann in Ihrem Namen Ihr Aktienrecht vertreten. Somit müssen Sie selbst der Generalversammlung nicht zwingend beiwohnen – weder physisch, noch digital. Und können einen Stimmrechtsvertretet engagieren, der die Teilnahme für Sie realisiert.
Die direkte Digitalteilnahme
Zunächst muss sich das jeweilige Unternehmen an die 20-tägige Einberufungsfrist für die geplante Generalversammlung halten. In der Regel ist hierfür auch eine schriftliche Einladung zu übermitteln. Dabei ist es egal, ob es sich um eine physische oder eine digitale Generalversammlung handelt. Gleichzeitig sollte Ihnen als Teilehmer das jeweilige Unternehmen auch alle Geschäfts- und Revisionsberichte zugänglich machen. Die etwaigen Berichte lassen sich entweder auf Ihre Anforderung zusenden oder lassen sich automatisch vom jeweiligen Unternehmen – zusammen mit der Einladung – zuschicken.
Fazit zu daura, GV und Blockchain
Das schweizerische Blockchain-Unternehmen daura bietet Firmen eine spezifische Krypto-Technologie an, mit der sich digitale Generalversammlungen durchführen lassen. Unternehmen können den Service von daura nutzen und über die Plattform digitale Generalversammlungen durchführen. Die Sicherung vor Hackerangriffen erfolgt über die Blockchain. Eine gute Sache. Als potenzieller Nutzer können Sie auf der daura-Plattform einen eigenen Account erstellen. Auf der Homepage von daura finden Sie im Bereich "Registrieren als Investor" alle notwendigen Informationen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Die Blockchain unterbindet bei digitalen Generalversammlungen die Verfälschung von Abstimmungsresultaten, den Datenklau sowie die Einflussnahme durch Unbefugte. In ihrer Konstruktionsweise ist die Blockchain-Technologie dezentral und besitzt einen klaren Ablauf. Einmal erstellte Informationen oder Elemente in den sogenannten “Blocks” lassen sich nachträglich auch nicht mehr von Hackern ändern.
Durch den Einsatz neuartiger Blockchain-Technologien lässt sich eine Generalversammlung vor Angriffen durch Hacker schützen. Eine Möglichkeit ist die Etablierung von Nutzerkonten für Unternehmen und Aktionäre, etwa bei der Blockchain-Firma daura. Dort lassen sich die Nutzer- sowie Abstimmungsdaten mithilfe der Blockchain-Technologie abspeichern.
Digitale Generalversammlungen lassen sich in der Regel kostengünstig und mit wenig Aufwand durchführen. Eine virtuelle GV bietet zudem den Vorteil, dass auch internationale Aktionäre ohne grossen Aufwand teilnehmen können. Ausserdem: Real-time Abstimmungsergebnisse sind möglich und es lässt sich eine umfassender Protokollierung durchführen.