Das weltweite Ausmass von Geldwäsche lässt sich kaum nachvollziehen. Der tatsächliche Umfang ist unbekannt. 2018 schätzte das United Nations Office on Drugs an Crime (UNODC) ein jährliches Geldwäsche-Aufkommen von 800 Milliarden bis zwei Billionen US-Dollar.
Umfang von Geldwäsche kaum messbar
Die Häufigkeit von Geldwäschestraftaten in Deutschland und die davon betroffene Summe sind nicht zu belegen. Es liegt lediglich eine Schätzung des Bundesfinanzministeriums vor, die das jährliche Volumen der Geldwäsche in Deutschland auf 100 Milliarden Euro vermutet. Zahlen existieren zu den Verfahren der organisierten Kriminalität, die Hinweise auf Geldwäsche gaben. Ausserdem ist die Anzahl der Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz erfasst.
Anstieg der Geldwäsche durch Blockchain?
Das FIU geht davon aus, dass mit weiterer Verbreitung der Blockchain-Technologie auch die Zahl der Verdachtsmeldungen in Bezug auf Kryptowährungen weiter ansteigt. Weltweit schreitet die digitale Transformation voran. In Deutschland ernannte der Bundestag im Jahr 2019 neben einer Blockchain-Strategie die Kryptowerte zu einem offiziellen Finanzinstrument. Tokens prüft seither die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Handeln der Politik gilt auch als deutliches Signal in Richtung Banken und ermutigt diese, die neue Technologie zu testen.
Einheitliche Rechtsgrundlage fehlt
Daher ist es sinnvoll, wenn die technische Entwicklung sowie die politische Regulierung zukünftig eng ineinandergreifen. Die vierte EU-Änderungsrichtlinie zur Geldwäsche ist bereits in deutsches Recht umgesetzt. Die Regierung änderte ausserdem das Geldwäsche- und Kreditwesengesetz (KWG).
Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten besteht bisher noch keine einheitliche Rechtsgrundlage. Die Europäische Kommission veröffentlichte aber bereits einen Entwurf mit neuen Regeln für die Ausgabe und den Handel mit Tokens. Der einheitliche Rechtsrahmen dient dazu, Geldwäsche durch Krypto-Assets, Non fungible Tokens (NFTs) und Tokenisierung zu verhindern. Die Behörden sind damit in der Lage, die Verwendung von Tokens und Kryptowerten zu überwachen.
Verdachtsmeldungen nehmen stark zu
Anzahl der Verfahren und Verdachtsmeldungen organisierter Kriminalität mit Geldwäscheaktivitäten bzw. nach Geldwäschegesetz in Deutschland.
Jahr | Anzahl Verfahren | Anzahl Verdachtsmeldungen |
2015 | 208 | 45 597 |
2016 | 212 | 32 008 |
2017 | 213 | 59 845 |
2018 | 211 | 77 252 |
2019 | 234 | 114 914 |
Die Tabelle zeigt, dass die Anzahl der Verfahren mit Geldwäscheaktivitäten in Deutschland von 2015 bis 2019 relativ stabil geblieben ist. Die Verdachtsmeldungen verzeichnen dagegen einen starken Anstieg. 2019 ist im Vergleich zum Vorjahr ein Wachstum um 49 Prozent (von 77 252 auf 114 914 Meldungen) feststellbar. Die Entwicklung des jährlichen Meldeaufkommens erklärt die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Financial Intelligence Unit (FIU) durch eine erhöhte Sensibilisierung sowie die zunehmende Automatisierung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern.
Welche Rolle spielt Geldwäsche bei Kryptowerten?
Die Bedeutung von Kryptowerten, NFTs und Token-Investitionen stieg in den vergangenen Jahren stark an. Durch die erhöhte Aufmerksamkeit und Verbreitung steigen auch die Risiken. Die erste nationale Risikoanalyse des Bundesfinanzministerium von 2018/2019 zu Kryptowährungen brachte folgende Erkenntnisse:
- Es sind “noch keine grossumfänglichen Geldwäscheaktivitäten erkennbar“.
- Dies sei zum einen durch die grossen Wertschwankungen begründbar.
- Zum anderen gäbe es “einfachere anonyme Zahlungsmittel” wie Bargeld, mit welchen die Geldwäsche mit deutlich weniger Aufwand möglich sei.
- Das Bundesfinanzministerium bewertet “die Gelwäschebedrohung für Deutschland” durch Kryptowerte als “mittel-niedrig”, schliesst aber zukünftige Aktivitäten nicht aus.
Das Thema Geldwäsche rückt in den Fokus, wenn verschiedene Kryptowerte untereinander getauscht werden. Oder Investoren in NFTs investieren. Besonders geeignet sind Kryptowerte, die anonym handelbar sind. Für die Anonymisierung von Kryptowerten ist ein technisches Grundverständnis notwendig, was den Nutzerkreis weiter einschränkt.
Tokenisierung als Spielplatz für Geldwäscher
Für Tokens existieren keine Ländergrenzen. Die Transaktionen, das Verkaufen, Kaufen und Wiederverkaufen erfolgt per Mausklick, und zwar weltweit. Dies lockt neben seriösen Händlern und Kleinanlegern, die auf hohe Renditen spekulieren, auch kriminelle Akteure auf den Plan. “Weiterhin gibt es stellenweise unklare Regeln bezüglich der Handhabung und Prävention von Geldwäsche. Mit Hilfe der Blockchain-Technologie ist es nämlich möglich, beliebige Werte global von Nutzer zu Nutzer zu transferieren”, erklärt Prof. Dr. Philipp Sander vom Frankfurt School Blockchain Center.
Hohe Vorgaben schützen vor Betrug
Je nach Art der Tokens und Land bestehen verschiedene regulatorische Vorschriften in Bezug auf die Handelbarkeit. Tokenisiert ein Anbieter beispielsweise eine Immobilie, gelten diese als Security-Token (STO). Damit gelten bestimmte gesetzliche Bestimmungen, wie die Know-Your-Customer-Auflage (KYC). Um diese zu erfüllen, bedarf es einer aufwändigen Registrierung, die mit einer Kontoeröffnung im klassischen Finanzsystem vergleichbar ist. Wohnsitz- und Ausweiskontrollen gehören hier genauso dazu, wie auch spezielle Massnahmen zur Vermeidung von Geldwäsche. Wer zum Beispiel einen RealToken über die Plattform “RealT” oder den Sekundärmarkt erwirbt, unterzieht sich einer Überprüfung. Auch hier greift die KYC-Auflage und jeder Anleger ist verpflichtet, das Anti-Money Laundering-Verfahren (AML) zur Bekämpfung der Geldwäsche gemäss Alma zu unterzeichnen. Damit stellen die Anbieter sicher, dass Zahlungen für RealToken aus legalen Quellen stammen.
Geldwäsche ist allgegenwärtig. Lassen Sie besser die Finger von anonymisierten Tokens, die aus nicht nachvollziehbaren Quellen kommen
Jochen Weisser, Jurist beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) in Ingolstadt
Massnahmen gegen Geldwäscheaktivitäten
Die europaweit geltende Geldwäsche-Richtlinie beinhaltet strenge Regularien, die dem Einführen illegal erwirtschafteten Geldes bzw. illegalen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf entgegenstehen. In den USA und Kanada sind Transaktionen ab 10.000 US-Dollar grundsätzlich zu melden. Finanzinstitute setzen eine spezielle anti-money laundering Software ein. Diese analysiert Kundendaten und deckt verdächtig wirkende Transaktionen auf. Sie stellt Anomalien heraus, wie grosse Geldeingänge oder Abhebungen. Verdächtige Namen, Geschäfte und Länder markiert die Software.
Verbraucherschützer warnt vor unseriösen Anbietern
Welche Gefahren lauern auf Anleger und Konsumenten? Können Sie als Investor der neuen Technologie trauen? Oder sollten Laien besser Vorsicht walten lassen, um nicht in Geschäfte von Geldwäschern hineingezogen zu werden? “Nicht die Blockchaintechnologie als solche oder die Tokenisierung von Vermögenswerten mittels einer Blockchain sind unsicher oder bergen Gefahren für Verbraucher”, erklärt Jochen Weisser, Jurist beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) in Ingolstadt. Im Gegenteil: Eine dezentrale Blockchain bietet sogar “eine Vielzahl von Vorteilen”. Gerade im Vergleich zu herkömmlichen Möglichkeiten, Vermögenswerte zu verbriefen. Allerdings ist dennoch Vorsicht geboten: Eine Blockchain garantiere “weder die Seriosität des Emittenten noch derjenigen, die in Token verbriefte Vermögenswerte veräussern oder verwalten”. Das Risiko, an “unseriöse oder in der Geldwäsche arbeitende Anbieter zu gelangen”, sei durchaus vorhanden.
Mehr kriminelle Angebote?
Wie schon beim Bitcoin zu beobachten, sei auch bei der Tokenisierung davon auszugehen, dass “unseriöse Anbieter versuchen werden, das fehlende Wissen von Anlegern auszunutzen, um aus dem neuen Hype Kapital zu schlagen.” Weiterhin sei zu erwarten, dass sich “eindeutig kriminelle Angebote entwickeln”.
- Zum Beispiel der Verkauf von Tokens, die real gar nicht existieren. Oder auch solche, „die den Anleger zumindest übervorteilen sollen“.
- Aber auch komplexe Token-Produkte mit “versteckten Kosten und Risiken, über die nicht aufgeklärt wird”.
Laut Weisser empfiehlt sich für private Kleinanleger zumindest ein Grundverständnis darüber, wie die Blockchain und die Tokenisierung von Vermögenswerten funktionieren. Wichtig sei es, “sich zunächst gut zu informieren, bevor Sie Ihr Vermögen in solche Produkte anlegen”. Unseriöse Marktteilnehmer wollen leichte Beute machen. Sie nützen gerade zu Beginn eines neuen “Hypes” das Bedürfnis vieler unerfahrener Anleger aus, “von ganz Anfang mit dabei zu sein”. Um sich vor Geldwäsche-Geschäften zu schützen, rät der Verbraucherschützer: “Geldwäsche ist allgegenwärtig. Lassen Sie besser die Finger von anonymisierten Tokens, die aus nicht nachvollziehbaren Quellen kommen”.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Geldwäsche bezeichnet finanzielle Transaktionen, welche verdecken, dass Geld oder Vermögen aus illegalen Quellen stammt. Indem Kriminelle das Geld dem legalen Wirtschaftskreislauf untermischen, vereiteln sie dessen eigentliche Herkunft.
Tokens sind sehr einfach über alle Grenzen hinweg ins Ausland zu verlegen. Zum Teil komplett anonym. Je nach Art der Tokens und je nach Land, in welchem sie gehandelt werden, bestehen verschiedene gesetzliche Vorschriften und Auflagen. Die Technologie ist noch jung und bietet zahlreiche Schlupflöcher. Die Länder sind in ihrer Gesetzgebung unterschiedlich weit fortgeschritten. Dies bietet einen guten Nährboden für die Geldwäsche.
Planen Sie in Tokens zu investieren, ist ein gewisses Grundverständnis der Materie sinnvoll. Schätzen Sie Vorteile und Risiken gegeneinander ab. Schauen Sie sich die Anbieter und Plattformen genau an. Stellen Sie Fragen, treten Sie in Kontakt. Von anonymisierten Tokens aus nicht nachvollziehbaren Quellen ist abzuraten. Nutzen Sie unabhängige Informationen.